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Contract and agreement

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VERTRAG ÜBER DIE VERMIETUNG EINES FREIZEITBOOTES

Kraft dieses Vertrages vermietet der VERMIETER dem MIETER das im Kopfteil beschriebene Freizeitboot, zum vereinbarten Preis und vorbehaltlich der nachstehenden allgemeinen Bestimmungen sowie der besonderen Bedingungen, die gegebenenfalls im Anhang festgelegt sind.

KLAUSELN

1. Vertragsgegenstand

Das Boot darf ausschließlich für Freizeitzwecke verwendet werden. Eine Nutzung zu kommerziellen oder gewinnorientierten Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

2. Führung des Bootes

Das Boot wird ohne Besatzung übergeben. Der MIETER muss als Skipper eine Person mit der erforderlichen Qualifikation einsetzen, mindestens mit dem Befähigungsnachweis Sportbootführerschein See oder gleichwertig. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Navigation hat die Entscheidung des benannten Skippers Vorrang.

3. Zulässige Kapazität

Der MIETER verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu nehmen, als die maximal zulässige Anzahl.

4. Nutzungsbeschränkungen

Der MIETER darf das Boot nicht:

  • bei Regatten, Wettbewerben oder Sportveranstaltungen einsetzen,
  • außerhalb des im Vertrag angegebenen, genehmigten Seegebietes nutzen,
  • unbesetzt vor Anker oder vertäut in ungeschützten Gewässern oder in Bereichen ohne Liegeplatzgebühr zurücklassen.

5. Zahlung

Der vereinbarte Mietpreis ist vollständig vor Übergabe des Bootes zu entrichten.

6. Haftung für Schäden

Der MIETER haftet finanziell für alle Schäden am Boot, an dessen Bestandteilen oder an der zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

Ebenso übernimmt er die volle Verantwortung für Schäden an seiner eigenen Person, an Dritten oder an den Passagieren, die durch Fahrlässigkeit, Missachtung grundlegender Sicherheitsregeln oder Nichtbefolgung der Anweisungen des Skippers entstehen.

7. Kaution

Zur Sicherstellung der Vertragserfüllung leistet der MIETER die im Kopfteil genannte Kaution. Seine Haftung beschränkt sich nicht auf diesen Betrag, sondern erstreckt sich auf den tatsächlichen Wert möglicher Schäden.

Im Schadensfall kann die Kaution bis zur endgültigen Feststellung der Schadenshöhe und zur Durchführung der entsprechenden Abrechnung vorläufig einbehalten werden.

8. Übergabe und Rückgabe

Das Boot wird zu dem in den besonderen Bedingungen festgelegten Datum, Zeitpunkt und Hafen übergeben.

Eine verspätete Nutzung durch den MIETER, die ihm zuzuschreiben ist, berechtigt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.

Ebenso kann der MIETER im Falle einer verspäteten Übergabe aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des VERMIETERS liegen, weder eine Mietpreisminderung noch eine Verlängerung verlangen; der Vertrag endet wie vereinbart am vorgesehenen Datum, Zeitpunkt und Hafen.

9. Unfälle

Im Falle eines Unfalls an Bord ist der MIETER verpflichtet, den VERMIETER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und Ursachen, Umstände und Folgen des Vorfalls anzugeben sowie, soweit bekannt, die Daten der Verantwortlichen, Zeugen oder Geschädigten.

Für die Zwecke dieses Vertrages gilt als „Unfall“ jedes zufällige, spontane, äußere und gewaltsame Ereignis, das unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und einen der Bootsinsassen betrifft.

10. Vertragsauflösung

Wird der Vertrag aus Gründen beendet, die dem MIETER zuzurechnen sind, verliert dieser zugunsten des VERMIETERS die geleisteten Zahlungen (Reservierung, Anzahlung) und bleibt verpflichtet, den Restbetrag zu begleichen.

Der VERMIETER kann den Vertrag auflösen, wenn er aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, das Boot nicht zum vereinbarten Termin bereitstellen kann. In diesem Fall erstattet er dem MIETER die gezahlten Beträge zurück. Der MIETER hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

11. Versicherung

Das Boot ist durch eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt gedeckt, deren Kosten vom VERMIETER getragen werden.

12. Gerichtsstand

Für die Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien zunächst ein Schiedsverfahren nach Billigkeit und, falls dies nicht möglich ist, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Almería. Auf jedes andere mögliche Gericht wird ausdrücklich verzichtet.

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